Zum Ablauf einer Singveranstaltung
Angebote für Jung und Alt
Lange nicht mehr gesungen? Ja, aber nur dort wo es keiner hört? – In einem geschützten lockeren Rahmen können Sie im Kreis von Gleichgesinnten an Ihr ursprüngliches, spielerisches Potential anknüpfen. Die einfachen Texte zu leicht eingängigen Melodien wirken lebensbejahend und unterstützend.
Beim Singen stehen oder sitzen wir im Kreis und stimmen uns zuerst ein. Anschießend wird das Lied erläutert und wir erfahren etwas über seinen kulturellen Hintergrund. Wir lauschen der Melodie und beginnen mitzusingen. Die Lieder werden mit vielen Wiederholungen gesungen. Dazwischen ist Zeit zum Nachspüren und am Ende tönen wir genau so, wie wir uns zu Beginn eingestimmt haben.
In den Chanting-Kursen singen spirituelle Lieder aus verschiedenen Kulturkreisen der Erde. Beim Mantra-Singen liegt der Focus auf dem Singen von Mantras in der heiligen indischen Sprache, dem Sanskrit.
Durch das gemeinsame Singen wird der Kopf frei und wir erreichen Räume von Spiel und Freude, Feiern und Loslassen. Die einfachen Texte zu leicht eingängigen Melodien werden mit vielen Wiederholungen gesungen und wirken lebensbejahend und unterstützend. Auch Ungeübte und Sangesscheue sind herzliche willkommen.
Was das Singen für mich bedeutet:
Singen befreit den Geist und weckt die Lebensfreude. Singen ist Gebet. Singen ist feiern. Je mehr wir feiern, umso intensiver die Freude. Mein Herz liebt es diese Freude zu teilen.
Alleine Singen ist nicht so schön!
„Wir weisen darauf hin, daß Sie für die Dauer der Staatszugehörigkeit im Königreich Deutschland sowie eines damit verbundenen möglichen Austausches zwischen den Mitgliedern innerhalb der Vereinigung (Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, Austauschmittel) inkl. einer evtl. Gewähr, mindestens eine temporäre Zugehörigkeit zum Gemeinwohlstaat Königreich Deutschland (KRD) besitzen.
Sie nutzen damit die Verfassung, Gesetze und die Gerichtsbarkeit des Königreich Deutschland entsprechend der Rechtewahl gemäß Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I- VO, die Sie bei rechtlichen Streitigkeiten erstrangig zu wählen haben. Es entstehen keine weiteren Rechte, Pflichten und Kosten.“